Bauverträge werden zwischen Bauherrn und Unternehmer, aber auch zwischen Unternehmern geschlossen, mit dem Ziel, Regelungen und Festlegungen für die Ausführung von Bauleistungen und die hierfür zu bezahlende Vergütung zu vereinbaren.

Grundlegendes

Der Auftragnehmer (Bauunternehmen) verpflichtet sich zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung und der Auftraggeber (Bauherr) zur vertraglich vereinbarten Vergütung (Bezahlung). Juristisch gesehen ist ein Bauvertrag ein Werkvertrag nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Nur wenn grundsätzlich im Vertrag die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) als Grundlage vereinbart ist, handelt es sich um einen VOB-Vertrag.

Gewährleistung

Jede ausführende Firma muß für ihre Leistungen eine Gewährleistung übernehmen. Der Gewährleistungszeitraum beträgt je nach abgeschlossenem Vertrag 2 Jahre (nach VOB) oder fünf Jahre (nach BGB). Innerhalb dieses Zeitraums müssen Mängel und Mangelfolgeschäden von der ausführenden Firma auf ihre Kosten behoben werden. Der Bauherr kann für diesen Zeitraum - wenn es vertraglich vereinbart ist - bis zu fünf Prozent der Schlußrechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Dieser Einbehalt muß verzinst werden. In der Praxis kann es bei mehreren ausführenden Firmen allerdings manchmal strittig sein, welcher Firma der Schaden zuzuordnen ist.

Unterschiede zwischen Werkvertrag und VOB-Vertrag

Gesetzliche Grundlage Form Frist der Gewährleistung
Werkvertrag Bestimmungen des BGB
Auch in mündlicher Form möglich (auf Grund rechtlicher Unsicherheiten für beide Vertragspartner jedoch nicht empfehlenswert).
Auch hier gelten grundsätzlich die Bestimmungen des BGB.
  • 5 Jahre
VOB-Vertrag Bestimmung der VOB und der vertraglich festgelegten Bestandteile
Nur in schriftlicher Form möglich, denn der Bezug auf VOB muss vertraglich geregelt sein.
  • 2 Jahre
    (Falls von den Vertragspartnern keine andere Frist vereinbart wird)
  • Ausnahme:
    Verträge mit Bauträgern, auch hier gilt eine Frist von 5 Jahren

Logo FG Planungsbüro
FGplanungsbüro

Inninger Straße 21
82237 Wörthsee/Steinebach
info@fgplanungsbuero.de
http://www.fgplanungsbuero.de
Tel. +49 8153 88099-0
Fax +49 8153 88099-99
Copyright © 2025 FG Planungsbüro. Alle Rechte vorbehalten.