Brauche ich für meine Immobilie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis?

Sie als Immobilienbesitzer fragen sich sicher, ob für Ihre Immobilie ein Energieausweis vorgeschrieben ist. Reicht der verbrauchsorientierte Energieausweis oder muss ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden? 

Hier können Sie selbst prüfen, ob Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie benötigen.

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ein Energieausweis ist nicht erforderlich. Ausnahme: Seit dem 01.07.2009 besteht Aushangpflicht für öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, die stark von Besuchern frequentiert werden.
Ein Energieausweis ist seit dem 01.07.2009 erforderlich. Sie haben Wahlfreiheit zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
Ein Energieausweis ist seit dem 01.07.2009 erforderlich. Sie haben Wahlfreiheit zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Handelt es sich um ein öffentliches Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, das stark von Besuchern frequentiert wird, muss der Energieausweis seit dem 01.07.2009 zusätzlich gut sichtbar ausgehängt werden.
Ein Energieausweis ist seit dem 01.07.2008 erforderlich. Sie haben die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
Ein Energieausweis ist seit dem 01.07.2008 Pflicht, bis zum 30.09.2008 konnte ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Seit dem 01.10.2008 ist ein Bedarfsausweis auszustellen. Die bis zum 30.09.2008 erstellten Verbrauchsausweise behalten ihre Gültigkeit.
Logo FG Planungsbüro
FGplanungsbüro

Inninger Straße 21
82237 Wörthsee/Steinebach
info@fgplanungsbuero.de
http://www.fgplanungsbuero.de
Tel. +49 8153 88099-0
Fax +49 8153 88099-99
Copyright © 2024 FG Planungsbüro. Alle Rechte vorbehalten.